RR soll das Reklamereglement zwar auch sicherstellen, dass Reklamen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und dass die Wohnqualität sowie die Sicherheit im öffentlichen Raum gebührend berücksichtigt werden. Der Gemeinde steht in Bezug auf die Verkehrssicherheit aber keine Regelungskompetenz zu. Die Bezeichnung der zulässigen Standorte für Werbeplakatträger auf dem Reklameplan betrifft Aspekte des Ortsbildes und der Wohnqualität. Ob das Vorhaben den Anforderungen an die Verkehrssicherheit entspricht, steht damit noch nicht fest und muss nach den bundesrechtlichen Vorschriften beurteilt werden.