3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Gleichzeitig bat es das Strasseninspektorat, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Die Gemeinde Oberburg reichte am 15. Januar 2018 eine Stellungnahme zur Beschwerde ein, ohne einen Antrag zu stellen. Das Strasseninspektorat äusserte sich mit Eingabe vom 26. Januar 2018. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen