2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 21. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 27. November 2017 und die Erteilung der Baubewilligung, allenfalls unter Auflagen in Bezug auf den zulässigen Informationsgehalt der Reklamen.