1. Die Beschwerdeführerin reichte am 2. Juni 2017 bei der Gemeinde Oberburg ein Baugesuch ein für die Erstellung einer unbeleuchteten Plakatwand für Fremdreklamen. Das Vorhaben soll an der Fassade des Gebäudes B.________strasse 13 montiert werden und die Plakatstelle der C.________ ersetzen. Die Parzelle Oberburg Grundbuchblatt Nr. D.________ liegt in der Mischzone 3. Das Strasseninspektorat Burgdorf des kantonalen Tiefbauamts, Oberingenieurkreis IV (OIK IV), beurteilte das Bauvorhaben wegen der Ablenkungsgefahr für die Verkehrsteilnehmenden negativ und beantragte im Fachbericht vom 26. Oktober 2017 den Bauabschlag.