Nutzungsmöglichkeiten der Werkstatt nachbarliche Interessen berührten, könnte das Verfahren nicht ohne erneute Publikation fortgesetzt werden (Art. 43 Abs. 2 BewD). Sollte sich auf Grund der Abklärungen ergeben, dass die von der Werkstatt mit Grube verbundenen Immissionen höchstens geringfügig sind und das Bauvorhaben allenfalls bewilligungsfähig wäre, so wäre die Projektänderung zu publizieren. Die Sache wird deshalb zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 72 Abs. 1 VRPG ). 7. Kosten