Zudem ist abzuklären, ob das Bauvorhaben allenfalls eine Gewässerschutzbewilligung benötigte und ob diese erteilt werden könnte. Schliesslich hat die Gemeinde die strittige Projektänderung ohne Bekanntmachung abgewiesen. Da aber nicht auszuschliessen ist, dass die neuen 24 Zum Ganzen: Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72, N. 2 f. RA Nr. 110/2017/160 11