mit der bestehenden Garage verbunden, für die eine Gewässerschutzbewilligung vorliegend dürfte. Der Beschwerdeführer will in der Grube einen Druckluftkompressor installieren. Ob dies, obwohl die Grube vollständig abgedichtet sein soll, zu einer Gewässerschutzverunreinigung führen kann, oder ob die Grube weitere Arbeiten ermöglicht, die zu einer grösseren Verschmutzungsgefahr als die bestehende Garage führen, muss die Gemeinde abklären, die für die allfällige Gewässerschutzbewilligung zuständig ist. 6. Rückweisung