die Nutzung des Druckluftkompressors ist typischerweise mit erheblichem Lärm verbunden. Die damit einhergehenden Lärmemissionen können daher einen umweltrechtlich relevanten Tatbestand darstellen. Die Grube ermöglicht somit eine andere Nutzung des Raumes als ohne die Grube möglich wäre, resp. sie erleichtert die entsprechende Nutzung. Ob diese Nutzung mit den bau- und umweltrechtlich relevanten Vorschriften vereinbar ist, bedarf einer vorgängigen Prüfung. Die Beschwerdeführenden haben zudem selber bei der Gemeinde eine nachträgliche Projektänderung eingereicht.