Die umstrittene Grube befindet sich in einem unbeheizten Werkraum mit einer Grösse von ca. 11 m2. Dieser Raum ist gegen die Garage hin offen, so dass sie sich in einem Raum mit einer Grösse von knapp 27 m2 befindet. Die Grube bietet gemäss Angaben der Beschwerdeführenden Platz für Gartengeräte. Sie ist zudem nicht nur für die Lagerung, sondern insbesondere auch für die Installation eines Druckluftkompressors geeignet; gemäss den Aussagen der Beschwerdeführenden erstellten sie die Grube ursprünglich genau für diesen Zweck. Die Installation resp. die Nutzung des Druckluftkompressors ist typischerweise mit erheblichem Lärm verbunden.