4 Entscheid des Bundesgerichts 1C_446/2017 vom 20.12.2017 E. 3.2. 5 VGE 2014/266 vom 4. Juni 2015, E. 3.3. RA Nr. 110/2017/160 5 d) Für die Beurteilung, ob das Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist oder nicht, ist es daher unerheblich, wie die Beschwerdeführenden die Grube und somit den Werkraum nutzen wollen. Entscheidend ist, welche Nutzung die Grube objektiv betrachtet ermöglicht.