6. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 21. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheides vom 21. November 2017 und die Erteilung der Baubewilligung für die Projektänderung, soweit das Bauvorhaben bewilligungspflichtig sei. 7. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und forderte die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee auf, die Vorakten einzureichen. 8. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen