5. Mit Verfügung vom 21. November 2017 erteilte die Gemeinde Münchenbuchsee der Projektänderung ohne vorgängige Bekanntmachung den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. RA Nr. 110/2017/160 3