3. Am 7. September 2017 führte die Gemeinde ein Bereinigungsgespräch mit den Beschwerdeführenden sowie deren Architekten durch. Anlässlich dieses Gesprächs bestätigten die Beschwerdeführenden, dass sie im Werkraum eine Grube mit einer Fläche von ca. 2 m2 und einer Tiefe von ca. 1.1 m ausheben liessen, um dort einen Luftdruckkompressor mit einer Höhe von ca. 90 cm installieren zu können. Im Laufe des Gesprächs erklärten sich die Beschwerdeführenden aber damit einverstanden, die ausgehobene Grube zuschütten und betonieren zu lassen.