I. Sachverhalt 1. Mit Entscheid vom 2. März 2017 erteilte die Gemeinde Münchenbuchsee der Beschwerdeführerin und dem Beschwerdeführer (nachfolgend Beschwerdeführenden) unter anderem die Baubewilligung für die Erweiterung der bestehenden Garage für einen unbeheizten Werkraum auf Parzelle Münchenbuchsee Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone E2. 2. Während der Bauphase erhielt die Gemeinde aus der Bevölkerung den Hinweis, die Beschwerdeführenden liessen im Bereich des Werkraums zusätzlich eine Grube RA Nr. 110/2017/160 2