Hinweis des TBA OIK IV in ihren Schlussbemerkungen allerdings auf und führte aus, eine solche Reduktion sei keinesfalls ausgeschlossen. 5. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammenfassend erweist sich die strassenmässige Erschliessung des Entsorgungswerkhofs auf der von der Beschwerdeführerin vorgesehenen Zu- und Wegfahrtsroute via A.________ - B.________ - C.________ - D.________ als genügend. Die im angefochtenen Gesamtbauentscheid angeordnete Nebenbestimmung betreffend die Fahrbahnverbreiterung ist aufzuheben.