Angesichts dieser Gesamtumstände ist davon auszugehen, dass die Verkehrssicherheit mit der heute bestehenden Fahrbahnbreite auch während den Öffnungszeiten des Entsorgungswerkhofs und insbesondere während der zu erwartenden stärksten Mehrbelastung an Samstagen gewährleistet sein wird. Im Übrigen hielt das TBA OIK IV fest, eine Verbreiterung der Fahrbahn auf durchgehend 4.20 m bringe keine wesentlichen Vorteile für die Verkehrssicherheit oder die Anwohner. Damit würde sich selbst bei Annahme einer unzureichenden Verkehrssicherheit die Frage stellen, ob die angeordnete Verbreiterung auf 4.20 m geeignet wäre, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.