Angesichts der Öffnungszeiten des Entsorgungswerkhofs von nicht mehr als zwölf Stunden pro Woche ist nicht von einer erheblichen Zunahme des Durchschnittsverkehrs auszugehen. Dies gilt umso mehr, als der Gewerbeverkehr mit den Kehrichtfahrzeugen, wie dargelegt, über eine weitgehend andere Strecke geleitet wird. Das bereits jetzt bestehende Fahrverbot mit erlaubtem Zubringerdienst bleibt ebenfalls erhalten. Angesichts dieser Gesamtumstände ist in Übereinstimmung mit dem TBA OIK IV von einer insgesamt verhältnismässig geringen Mehrbelastung durch den Entsorgungswerkhof auszugehen.