bereits bestehenden Strassenabschnitte führen gemäss Zonenplan der Gemeinde Niederbipp teilweise durch die dicht überbaute Wohnzone E.________ sowie durch die Landwirtschaftszone und entlang der Zonen öffentlicher Nutzung (ZöN) Nrn. F.________.11 Das Bauvorhaben selbst, also der Entsorgungswerkhof, befindet sich in der ZöN Nr. G.________ und damit im Baugebiet. Umgeben ist er von Landwirtschaftszonen sowie Zonen mit Überbauungsordnungen und für Sport- und Freizeitanlagen. Art. 5 Bst. a BauV ist folglich anwendbar.