Abschliessend machte das TBA OIK IV folgende weitere Bemerkungen: "[…] Aufgrund Art. 6 Abs. 3 BauV ist bezüglich Bemessung der Fahrbahnbreite auch auf die Verkehrssicherheit sowie auf Landschaft und Ortsbild Rücksicht zu nehmen. Zwischen Fahrbahnbreite, Strassenraumgestaltung und Fahrverhalten besteht ein enger Zusammenhang. Mit schmäleren Fahrbahnen kann positiv auf die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten eingewirkt werden, was sich indirekt wieder positiv auf die Verkehrssicherheit, aber auch auf die Lärm- und Luftemissionen des Strassenverkehrs auswirkt. Zudem kann der Flächenverbrauch reduziert werden.