Die Verkehrssicherheit beurteilte das TBA OIK IV wie folgt: "Die für unsere Beurteilung relevanten Strassenabschnitte sind übersichtlich. Das seitliche Lichtraumprofil gemäss Art. 83 SG10 ist durchgehend hindernisfrei. Ein Ausweichen bei Gegenverkehr ist innerhalb der Strassenparzelle möglich. Wir erachten die Strassensicherheit grundsätzlich als gewährleistet. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass über zwei Abschnitte der Erschliessung Schulwege führen […]. Aufgrund der Öffnungszeiten des Werkhofs ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Schulkinder durch Werkhofverkehr gefährdet werden könnten."