b) Die Strassenparzelle auf der Zufahrt durch das C.________ ist auf eine Breite 5.30 m ausgemarcht.4 Gebaut wurde die Fahrbahn 4.20 m breit. Wegen Abnützung der Strasse verringerte sich deren effektive Breite von 4.20 m in der Folge teilweise und eine bewilligte, private Garagenzufahrt am Strassenrand führte dazu, dass die heutige Fahrbahn an der schmalsten Stelle noch 3.80 m breit ist. Die aktuelle Fahrbahnbreite misst damit unbestritten zwischen 3.80 m und 4.20 m. 4 Vorakten, pag. 52 RA Nr. 110/2017/15 5