Das Rechtsamt holte weiter einen Fachbericht beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) zur strassenmässigen Erschliessung ein. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, zu diesem Fachbericht Stellung zu nehmen sowie Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften, die eingeholten Vorakten und den Fachbericht TBA OIK IV wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und