Mit Gesamtbauentscheid vom 27. Dezember 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung. Zur strassenmässigen Erschliessung ordnete es die Bedingung an, die Zufahrtsstrasse zum Entsorgungswerkhof via A.________ - B.________- C.________ - D.________ sei auf eine Fahrbahnbreite von 4.20 m wiederherzustellen. RA Nr. 110/2017/15 2