Mit den Stalleinrichtungen wird weder der Raum äusserlich verändert, noch die Erschliessung belastet. Auch die Umwelt wird nicht beeinträchtigt, hat doch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) der flexiblen Nutzung die Gewässerschutzbewilligung erteilt und festgehalten, der Güllelagerraum sei für beide im Gesuch genannten Varianten ausreichend.9 Solange die bewilligte Anzahl Tiere nicht überschritten wird, sind die Modulare daher nicht mehr baubewilligungspflichtig. 4. Zusammenfassung und Kosten