1. Der Beschwerdeführer reichte am 10. August 2017 bei der Gemeinde Zielebach ein Baugesuch ein für die Umnutzung seines bestehenden Schweinestalls auf der Parzelle Zielebach Grundbuchblatt Nr. B.________ (Landwirtschaftszone). Der Stall dient der Haltung von 115 Galtsauen und soll neu flexibel nutzbar sein für die Haltung von 180 Mastschweinen oder von 20 Zuchtsauen und 125 Mastschweinen. Mit Verfügung vom 25. September 2017 beurteilt das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) das Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone als zonenkonform. RA Nr. 110/2017/159 2