die Möglichkeit zur Verfahrensbeteiligung geben. Im nachfolgenden Verfahren wird sie die Einwände des Beschwerdeführers eingehend prüfen müssen. Insbesondere hat sie zu klären, ob im vorliegenden Fall das im Grundbuch enthaltene Recht auf die Benützung der Brandmauer ein Grenzanbaurecht beinhaltet. Falls umstritten, ist zudem abzuklären, ob vorliegend durchgehend eine Brandmauer besteht. Die Beschwerde wird in diesem Sinn gutgeheissen. Soweit weitergehend ist sie abzuweisen. 4. Kosten