Trotz Vermittlungsversuchen der Gemeinde unterzeichnete die Eigentümerin der Nachbarparzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. K.________ weder die "Zustimmungserklärung zum Bauvorhaben im kleinen Baubewilligungsverfahren (Art. 27 Abs. 3 BewD)" noch erteilte sie ein Grenzanbaurecht.8