c) 1992 wurde das ursprünglich vorhandene Gebäude wegen eines Hausschwammes abgerissen. Wiederaufgebaut wurde damals einzig der Keller. In einer auch von der Vorgängerin der heutigen Eigentümerin der Nachbarparzelle Nr. K.________ unterzeichneten Vereinbarung hielt die Familie des Beschwerdeführers fest, dass sie sich das Recht vorbehält, zu gegebener Zeit ein Obergeschoss zu erstellen.6 Die vorliegend umstrittene Überdachung wurde erst im Jahr 2012 gebaut.7 Die Überdachung ist direkt an die Brandmauer der Nachbarsparzelle Nr. K.________ angebaut.