1. Die Beschwerde sei gutzuheissen. 2. Im Baugesuch Nr. 581/17.013 sei das nachträgliche Baugesuch für den Anbau eines Unterstandes am Höheweg 26 in 3800 Interlaken die Baubewilligung zu erteilen. 3. Die Verfügung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes gemäss Entscheid vom 30. Oktober 2017 sei aufzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdeführer reichte zudem