1. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 forderte die Gemeinde Interlaken den Beschwerdeführer auf, für den angebauten Unterstand eine rechtskräftige Baubewilligung vorzulegen. Aufgrund einer offenbar in der Zwischenzeit stattgefundenen telefonischen Besprechung verlangte die Gemeinde Interlaken mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 vom Beschwerdeführer, ein vollständiges Baugesuch einzureichen. Der Beschwerdeführer reichte am 23. Februar 2017 ein nachträgliches Baugesuch für die Parzellen Interlaken Grundbuchblatt Nrn. C.________ und D.________ ein und umschrieb das Bauvorhaben als Überdachung der schadhaften, undichten Betondecke.