1. Die Projektänderung vom 14. Februar 2018, von der BVE gestempelt am 7. März 2018, wird mit Auflage bewilligt. Massgebend sind folgende Pläne: ‒ Situationsplan 1:500 vom 22. Mai 2017 ‒ Projektplan 1:50 [Grundriss Erdgeschoss] vom 14. Februar 2018 Auflage: Vor den Fassadenöffnungen für den Luftbezug und Luftauslass sind schallgedämmte Wetterschutzgitter anzubringen. Insofern ist die Beschwerde gegenstandslos geworden und wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 18 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV;