Ohne die genannte Lärmschutzmassnahme läge der Beurteilungspegel Lr bei ca. 31,1 dB(A). Die Planungswerte sind demnach eingehalten, ebenso der vom beco festgelegte Vorsorgewert von maximal 33 dB(A) nachts.15 Gemäss neuer verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung sind auch bei Einhaltung der Vorsorgewerte beco im Rahmen des Vorsorgeprinzips weitere Massnahmen zur Lärmreduktion zu prüfen.16 Der Einbau von schallgedämmten Wetterschutzgittern führt zu einer massgeblichen 12 Amt für Gemeinden und Raumordnung, Newsletter Nr. 17, Juni 2014