Die Luft/Wasser-Wärmepumpe ist eine neue ortsfeste Anlage und muss die Planungswerte gemäss Art. 25 Abs. 1 USG13 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 LSV14 einhalten. In der ES II beträgt der Planungswert während der akustischen Tageszeit (07.00 - 19.00 Uhr) 55 dB(A) und während der Nachtzeit (19.00 - 07.00 Uhr) 45 dB(A). Zusätzlich müssen die Lärmemissionen so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV). Gemäss dem eingereichten Lärmschutznachweis beträgt der Beurteilungspegel Lr am Empfangsort 28,1 dB(A). Die Berechnung erscheint plausibel: