zulässig sind, die mit dem Gebäude in der Bauzone zusammenhängen.12 Zudem erleichtert der Abstand die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche bis an die Zonengrenze und beugt damit Nutzungskonflikten vor. Im Gegensatz zu den übrigen Abstandsvorschriften hat der Abstand zur Landwirtschaftszone daher nicht einen immissionsrechtlichen, sondern einen raumplanerischen Hintergrund. Der Einbau der Wärmepumpe in den bestehenden Raum verstärkt die Rechtswidrigkeit somit nicht. 5. Lärm