Am 7. März 2018 ging das Projektänderungsgesuch vom 14. Februar 2018 für den Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Innenaufstellung im Abstellraum beim Rechtsamt der BVE ein. Gleichzeitig reichte der Beschwerdeführer die Zustimmungserklärung der nächstgelegenen Nachbarn zum Bauvorhaben ein. Die Stadt Thun nahm mit Eingabe vom 27. März 2018 Stellung zur Projektänderung vom 14. Februar 2018 und teilte mit, dass sie an ihrer bereits geäusserten Beurteilung festhalte. RA Nr. 110/2017/155 4