3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Eingabe vom 11. Januar 2018 teilte die Vorinstanz mit, dass sie auf eine weitergehende Stellungnahme verzichte. 1 Vorakten der Gemeinde pag. 39, 40, Foto pag. 35 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2017/155 3