2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 14. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheides vom 21. November 2017. Er macht insbesondere geltend, die Wärmepumpe solle im Abstellraum erstellt werden, der ursprünglich als Garage vorgesehen gewesen sei. Dieser Raum sei in die Konstruktion des Wohnhauses unter dem grossen Satteldach integriert und werde zur Hälfte vom Wohnraum überlagert. Es handle sich um eine bewilligungsfreie Innenaufstellung.