Mit Entscheid vom 21. November 2017 erteilte die Stadt Thun dem Bauvorhaben gemäss der Projektänderung vom 21. Juli 2017 (Standort beim "Holzschopf") den Bauabschlag. Zur Begründung führte sie insbesondere aus, ein Holzschopf oder ein Garagen-/Abstellraum gälten als Nebengebäude, eine darin aufgestellte Wärmepumpe gelte nicht als "innen aufgestellt". Zudem unterschreite das Bauvorhaben den Zonenabstand. Es seien keine besonderen Verhältnisse erkennbar, die eine Ausnahme rechtfertigen würden. An dieser Beurteilung würde sich nichts ändern, wenn die Wärmepumpe im Abstellraum erstellt würde.