und war nun unter dem östlichen Flügel des Satteldachs beim "Holzschopf" vorgesehen.1 Die Stadt Thun teilte dem Beschwerdeführer mit, diese Aufstellung gelte nicht als "innerhalb des Gebäudes" und unterschreite zudem den Grenzabstand zur Landwirtschaftszone. Eine Baubewilligung könne nicht in Aussicht gestellt werden. Schliesslich erklärte der Beschwerdeführer, er gehe davon aus, dass die Wärmepumpe baubewilligungsfrei im Abstellraum erstellt werden könne. Andernfalls verlange er einen anfechtbaren Entscheid.