Nachdem die Stadt Thun den Beschwerdeführer darauf hingewiesen hatte, dass das Aussengerät nordöstlich des Gebäudes in der Landwirtschaftszone liegt und dort nicht zonenkonform ist, reichte der Beschwerdeführer am 21. Juli 2017 per E-Mail eine Projektänderung ein. Der Standort der Wärmepumpe wurde zum Wohnhaus zurückversetzt RA Nr. 110/2017/155 2