Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 15. November 2017 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Verfahrenskosten werden im Umfang von Fr. 1'375.– den Beschwerdeführenden und im Umfang von Fr. 625.– der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung