Aufgrund der bestehenden vorstädtisch wirkenden Infrastrukturbauten und Möblierungen des öffentlichen Raums tritt die geplante Antennenanlage von den relevanten Standorten aus nicht als Fremdkörper in Erscheinung. Von einer Beeinträchtigung des Ortsbildes und den denkmalgeschützten Bauten kann nicht gesprochen werden. Von gewissen Standorten aus verbessert sich die Situation durch die geplante Versetzung der Antennenanlage sogar. Zudem sind an der Mastspitze kleinere Antennenkörper vorgesehen. Das wirkt sich im Vergleich zur heutigen Situation ebenfalls positiv auf das Ortsbild aus. Denn durch diese Gestaltung kann die Weitenwirkung der geplanten Antenne gebrochen werden.