marginal. Dies gelte erst recht aus Sicht des äusseren Ortsbildes, das aus den meisten Blickrichtungen im Konglomerat aus Ein- und Mehrfamilienhäusern kaum mehr auszumachen sei. Aus dem letzten verbliebenen offenen Bereich mit einer grösseren Hofstatt (im Südosten, auf dem unüberbauten Rest des Plateaus oberhalb der Weinhalde, Parzelle Nr. AF.________) sei die besagte Antenne ohnehin nicht sichtbar. Aus Sicht der jüngeren Wohnbebauungen an Breitenrain und Bergfeldstrasse könne die neue, näher gerückte Antenne zwar durchaus als Störfaktor wahrgenommen werden.