Diese den Kreisel begleitenden Baukörper seien überdimensioniert und würden schon rein gestalterisch die Existenz der östlich benachbarten Vorgängersiedlung negieren. Der um 2000 gefällte Entscheid zur Platzierung einer Mobilfunkantenne auf dem Haus U.________strasse 3 – also an der Schnittstelle dieser beiden gegensätzlichen baulichen Strukturen – sei in diesem Kontext zu sehen. In dieser Hinsicht zementiere die geplante Aufstockung mit ihrem zusätzlichen Volumen gesamthaft einen ortshistorisch falschen und kleinräumig unbefriedigenden, durch die jeweils geltende Zonenplanung aber möglich gemachten Zustand. Eine neue, versetzt platzierte und nur geringfügig höhere