volumenbetonten Gebäude U.________strasse 1 (AD.________ "X.________', erbauen um 2008) und U.________strasse 2 (AE.________), die beide eine für Agglomerationsgemeinden charakteristische Typologie verkörpern würden, eindeutig zu nahe an die zwei schützens– beziehungsweise erhaltenswerten Altbauten gerückt worden. Sie würden damit einen gebührenden Respektabstand zum ehemaligen Dorf missachten, der allein schon aufgrund des Massstabssprungs zwischen den genannten Gebäuden gegeben sei. Diese den Kreisel begleitenden Baukörper seien überdimensioniert und würden schon rein gestalterisch die Existenz der östlich benachbarten Vorgängersiedlung negieren.