33 Überbauungsvorschriften der Überbauungsordnung "Z.________, Hinterkappelen" vom 5. März 2000, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 13. Juli 2001 34 VGE 2011/303 vom 1.6.2012, E. 4.3 mit weiteren Hinweisen RA Nr. 110/2017/154 18 Schutzwürdigkeit zukommt, vermag diese Wirkung den Bauabschlag nicht zu rechtfertigen.35 Diesen Umständen ist bei der Beurteilung gebührend Rechnung zu tragen. Auch das Bundesgericht betont, dass die Anwendung einer Ästhetikbestimmung bundesrechtwidrig sein kann, wenn damit jeglicher Bau von Mobilfunkantennen in einem Dorf verhindert wird.36