Für die direkten Nachbarn werde der Einfluss sogar geschmälert, da die neue Anlage eine integrierte und nicht mehr eine freistehende sei. Eine Mobilfunkanlage lasse sich wegen ihrer technischen Form und Funktion gestalterisch nur schwer einordnen und müsse die Dächer und nähere Umgebung zwingend überragen. Sie sei als Mobilfunkanbieterin schliesslich verpflichtet, ein Netz von bestimmter Qualität und Dichte aufzubauen und zu betreiben. Eine Reduktion der Höhe würde besonders die Senderichtung 3, d.h. das Versorgungsgebiet westlich der Antenne betreffen.