Es wird angeordnet, dass nach Inbetriebnahme der geplanten Mobilfunkanlage an den OMEN Nr. 3 und 8 eine Abnahmemessung durchgeführt werden muss. Diese Auflage ersetzt die Anordnung im Fachbericht Immissionsschutz des beco vom 26. Juni 2017 (vgl. Buchstabe E, Auflage, Ziffer 1 erster Satz). Der Mangel im Fachbericht des beco vom 26. Juni 2017 ist somit korrigiert.