c) Thema des Beschwerdeverfahrens ist die geplante Mobilfunkanlage, die weiter nordwestlich auf dem Flachdach des aufzustockenden Gebäudes U.________strasse 3 platziert werden soll. Bevor eine Mobilfunkanlage neu erstellt, an einen andern Standort verlegt oder am bestehenden Standort ersetzt wird, muss die Anlagebetreiberin der für die Bewilligung zuständigen Behörde ein Standortdatenblatt einreichen (Art. 11 NISV). Mit dem Standortdatenblatt gibt die Mobilfunkbetreiberin die technischen Daten einer geplanten Anlage und die in der Umgebung zu erwartende Strahlung bekannt (Art.