b) Vorliegend ist zwischen der bestehenden und der neu geplanten Mobilfunkanlage zu unterscheiden. Für die bestehende und sich heute in Betrieb befindende Mobilfunkanlage ist das Standortdatenblatt vom 20. September 2013, Revision 1.38, massgeblich. Diese Mobilfunkanlage ist nicht Gegenstand des vorliegenden Baubewilligungs- bzw. Baubeschwerdeverfahrens. Soweit die Beschwerdeführenden die in Betrieb stehende Mobilfunkanlage und deren Standortdatenblatt vom 20. September 2013, Revision 1.38, kritisierten, kann auf ihre Beschwerde nicht eingetreten werden. Dennoch ist zur Bauweise der Gebäudehülle Folgendes anzumerken: